• Orgel Nusse
  • Kirche Behlendorf
  • Fenster Nusser Kirche
  • Kirche Nusse
  • Turmhahn Nusse
  • Pastorat Nusse
  • Eiche Behlendorf
  • Altar Nusse
  • Behlendorf Kirchturm
 

für die Friedhöfe

der Ev.Luth. Kirchengemeinde Nusse-Behlendorf

 .

Nach Art.15, Abs.1, Buchstaben „f “ und „m“ der Verfassung der Nordelbischen  Ev.Luth. Kirche i.V.m. §37 der Friedhofssatzung hat der Vorstand der Ev.Luth.Kirchengemeinde Nusse-Behlendorf am 18.01.2011 folgende Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2007 mit Änderung vom 17.02.2009 beschlossen:

§1 Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in §5 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.

§2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller und derjenige verpflichtet, in dessen Interesse oder Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen benutzt werden.

§3 Fälligkeit der Gebühren

1) Die Gebühren sind nach Erhalt des Gebührenbescheides innerhalb von 4 Wochen fällig.

2) Der Kirchenvorstand kann – abgesehen von Notfällen – die Benutzung des Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausstehende Gebühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende

Sicherheit nicht geleistet ist.

3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

§4 Stundung und Erlaß von Gebühren

Die Gebühren können in besonderen Härtefällen aus Billigkeitsgründen auf Antrag gestundet, sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§5 Gebührentarif

I

A) Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten

 

Fortsetzung der

Grabrechtsgebühren S. 2

1) Reihengrabstätten

Euro
a) für Särge bis 1,20m    für 25 Jahre    525,00
b) für Särge über 1,20m oder Urnen für 25 Jahre    870,00
2) Wahlgrabstätten  
für Särge oder Urnen je Grabbreite für 25 Jahre 1.050,00
3) Rasensteingräber für Urnen  
Je Grabplatz 25 Jahre   755,00
4) Rasensteingräber für Särge  
Je Grabplatz für 25 Jahre 950,00
5) Namenloses Urnengrab in einer Gemeinschaftsgrabstätte  
Je Grabbreite für 25 Jahre 755,00
6) Urnengrabstätte mit kleiner Pflanzfläche  
Je Grabbreite für 25 Jahre 850,00
7) Sarggrabstätte mit kleiner Pflanzfläche  
Je Grabbreite für 25 Jahre 900,00

 

B) Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten

Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung wird der Jahresbetrag der Grabnutzungsgebühren berechnet. Ausgenommen von der Verlängerung sind die Grabrechte der Nummern 1) und 5).

 

C) Reservierungen für Wahlgrabstätten

Grabrechte für Wahlgrabstätten nach §5, I, 2)a) und b) können reserviert werden. Andere Grabstätten sind von der Reservierung ausgeschlossen. Die Reservierung ist für maximal 5 Jahre möglich. Pro Jahr und Grabbreite sind 20,00 € zu zahlen. Ein Rechtsanspruch auf Reservierung für eine bestimmte Grabstätte besteht nicht.

 

II Verwaltungsgebühren

                                               Euro
1) Ausstellung einer Graburkunde 10,00
2) Überlassung der Friedhofsordnung   5,00
2) Umschreibung einer Graburkunde auf den Namen anderer Berechtigter 10,00
3) Ausstellung einer Urnenanforderung   5,00
3) Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales oder einer Grabplatte:   5,00

 

III Gebühren für die Bestattung

Für das Ausheben und Verfüllen der Gruft, Abräumen der Kränze und der Überflüssigen Erde, sowie Aufbringen von Mutterboden (Kompost) in Reihen- und Wahlgrabstätten:

  Euro
1) Särge bis 1,20 m 216,00
2) Särge über 1,20 m 432,00
3) Urnenbestattung 135,00

 

IV Sonstige Bestattungsgebühren

    Euro
Kosten für das Abräumen eines Grabsteins, soweit diese Arbeit durch den Friedhof selbst geleistet werden kann.(Sind für diese Arbeiten die Dienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen, werden deren Kosten in Rechnung gestellt.)   90,00
Kosten für das Abräumen des Grabes, pro Stunde   40,00

 

V Stellengräber

Für alte Stellengräber auf dem Friedhof Behlendorf, die unter die Regelung des §35 der Friedhofssatzung fallen, wird eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr von Euro 5.- pro Grabbreite erhoben.

VI Kapellennutzung

Nutzung der Friedhofskapelle:          Euro 300.- 

Die Gebühr wird nicht fällig, wenn die Bestattung auf den Friedhöfen Nusse oder Behlendorf erfolgt.

VII Gebühren für Ausgrabungen

1) Für die Ausgrabung einer Leiche: 5-fache Gebühr von III, 1) – 2)

2) Für die Ausgrabung einer Urne: 2-fache Gebühr von III, 3)

VIII Grabpflege und Erdarbeiten

Die Kosten für Anlage und Pflege, sowie für die Aufhebung von Grabstätten und die Ausführung von Erdarbeiten richten sich nach den jeweiligen ortsüblichen Preisen und Löhnen.

§6  Sonstige Gebühren

Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Kirchenvorstand die zu entrichtenden Vergütungen von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

§7 Sonstige Ermäßigungen

1) Bei einer Frau mit totgeborenem Kind bei gleichzeitiger Bestattung in einer Grabbreite ist die Betattung des Kindes von Gebühren frei.

2) Bei als Kleinstkinder verstorbenen Zwillingen bei gleichzeitiger Bestattunge in einer Grabbreite ist die Bestattung eines Kindes frei von Gebühren.

3) Werden Ehepaare gleichzeitig bestattet, ermäßigen sich die Gebühren für einen Ehepartner um 50% (davon ausgenommen sind die Grabnutzungsrechte).

§8 Schlußbestimmungen

1) Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am  01.Februar 2011 in Kraft

2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung außer Kraft.

Nusse den 20.01.2011