Unsere Kirchengemeinde betreibt einen Friedhof in Nusse im Klingenberg Ortsausgang Richtung Kühsen und einen Friedhof in Behlendorf rund um die Kirche.

Kontakt

Friedhofsverwaltung

im gemeinsamen Kirchenbüro in Sandesneben: 

Frau Hanßen & Frau Holst, T: 04536-264

Montag - Freitag 9 Uhr - 12 Uhr,              Donnerstag 16 Uhr - 18 Uhr

Mail: kirchenbuero@mariensprengel.de

oder Kirchenbüro Nusse: Frau Nehls 

T: 04543-7455, Mittwochs 10-12.30 Uhr          

Mail kirchenbuero@nusse-behlendorf.de 

Friedhofswart

Volker Buck, Tel.: 0176 -19790652


Der Friedhof ist nicht nur Ort der Beisetzung, sondern auch der Trauer und der Erinnerung. Kirchliche Friedhöfe sind im Eigentum der örtlichen Kirche und Bestattungsort für alle Bürger. Die Kirchengemeinden übernehmen im Friedhofsbereich Aufgaben der Kommunen. Die Mitarbeitenden der Friedhöfe bemühen sich, mit den Angehörigen angemessen und behutsam umzugehen, die eine Grabstätte erwerben oder sich zur Gestaltung beraten lassen. Viele Trauernde zieht es für lange Zeit immer wieder auf den Friedhof und zum Grab des Verstorbenen. Die Ruhezeit nach einer Beisetzung beträgt 25 Jahre.


Die Wege zwischen den Gräbern auf unseren Friedhöfen werden nicht vom Grün freigehalten, sondern sind schon größtenteils mit Rasen angesät und  regelmäßig gemäht.

Die Beseitigung des Laubs auf den Wegen wird im November erledigt. Nach der Generalreinigung hängt oft noch Laub an den Bäumen, welches nach und nach fällt. 


Der Friedhof ist gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr alle Grabsteine auf Standfestigkeit zu überprüfen. Bei uns wird eine Firma mit einer speziellen Maschine beauftragt. Besteht ein Grabstein die Prüfung nicht, wird ein Schild angeklebt. Die Grabrechtsinhaber sind dann verpflichtet, eine Fachfirma mit der Sicherung zu beauftragen. Das darf man weder selbst machen, noch darf es der Friedhof. Wenn nach einer angemessen Zeit die Sache nicht in Ordnung ist, muss der Friedhof einen Fachbetrieb beauftragen und der wird die Kosten den Angehörigen in Rechnung stellen. In einigen Fällen liegt die Sicherung des Grabsteins durch einen Fachbetrieb gerade mal ein Jahr zurück, und der Stein wackelt schon wieder. Jeder seriöse Steinmetzbetrieb wird das dann im Rahmen der Gewährleistung kostenlos abstellen. Wenn nicht – wehren Sie sich!


Grabarten

Wahlgrabstellen mit großer und kleiner Pflanzfläche

Das sind Grabstätten für Särge und Urnen, die 1m breit und 2m lang sind. Die Gräber sind in den dafür vorgesehenen Grabfeldern frei wählbar, es besteht die Möglichkeit mehrere Grabbreiten nebeneinander zu erwerben und die Ruhezeit kann nach Ablauf verlängert werden.

Diese Gräber können Sie individuell bepflanzen und mit einem stehenden oder liegenden Grabmal/Grabstein versehen. Es ist aber auch möglich, die Grabstelle ganz ohne Grabstein oder Bepflanzung zu lassen. Zu den Pflichten gehört es, den Grabplatz sauber und unkrautfrei zu halten. Grabmale müssen fest stehen. Wer seine Grabstelle mit Kies abdeckt oder mit Natursteinen u.ä. eingrenzt, muss diese Materialien wieder entfernen, wenn die Grabrechte abgelaufen sind.

Wahlgrabstätten mit großer Pflanzfläche haben über die volle Länge und Breite eine Pflanzfläche und sauber und unkrautfrei zu halten. Gebühren pro Jahr: 52 €

Wahlgrabstätten mit kleiner Pflanzfläche haben nur halbe, keine oder ein kleinen Bereich vor dem Stein  als Pflanzfläche und sauber und unkrautfrei zu halten, die übrige Fläche wird vom Friedhof mit Rasen abgesät und  gemäht. Gebühren pro Jahr: 68 €

Maximalbelegung pro Grabbreite: 1 Sarg, 2 Urnen


Baumgräber

Letzte Ruhe an den Wurzeln eines Baumes

Die Vorstellung unter alten Bäumen bestattet zu werden und dort Ruhe und Trost zu finden, spricht immer mehr Menschen an. Die Bäume bieten im Schatten ihrer schönen Kronen Platz für Urnengrabstellen. Die Asche Verstorbener wird hierbei in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Das Zwitschern der Vögel, der Duft von Blättern, das Rauschen in den Wipfeln: die Nähe zur Natur ist unter unseren Ruhebäumen fühlbar, einem kleinen Friedwald ähnlich.

Unsere Baumgräber sind schlicht und einfach. Lediglich ein Namensschild oder eine Grabplatte macht auf die Grabstätte aufmerksam. Am Stamm des Baumes ist auch Raum, um Blumen abzulegen.

Kommen Sie vorbei und schauen Sie sich unsere Ruhebäume an. Fühlen Sie die Kraft, die von den Bäumen ausgeht, und die Ihnen hilft, zur Ruhe zu kommen und neue Energie zu tanken.

Nusse Maximalbelegung pro Grabbreite: 1 Urne, Gebühren pro Jahr 48 €

Behlendorf Maximalbelegung pro Grabbreite: 2 Urnen, Gebühren pro Jahr 56 €


Zierapfelwiese „Freden ünner’n Boom“

Auf der Rasenfläche vor der ehemaligen Leichenhalle ist unsere Urnengemeinschaftsgrabanlage „Zierapfelwiese“ entstanden. Um die Stämme der Bäume blühen in runden Beeten im Frühling blauweiße Krokusse, die im Sommer durch Margeriten und Wiesensalbei abgelöst werden. Die Zierapfelbäume selber schmücken sich im Frühjahr durch üppige Blüten und im Winter durch die vielen kleinen Früchte an den kahlen Ästen. Bienen und Vögel profitieren von dieser Anpflanzung. Um die Beete herum gibt es pro Baum 11 Grabstätten.

Nusse Maximalbelegung pro Grabbreite: 2 Urnen, Gebühren pro Jahr 76 Euro


Mensch-Tier-Grabanlage

Eine pflegeleichte Grabanlage für Grabstätteninhaber und deren Angehörige. Während der gesamten Ruhefrist kümmern wir uns um die Grabpflege, die bereits im Preis inbegriffen ist. Wer den Wunsch hat, gemeinsam mit seinem Tier beigesetzt zu werden, sollte dies in einer Bestattungsverfügung schriftlich festhalten. Diese Erklärung ist eine über den Tod hinaus gehende Willenserklärung. Auch wenn die Urnen von Menschen und Tier in einem Grab vereint werden, so erfolgt die Überführung und Einäscherung immer streng getrennt nach Mensch und Tier. Die Einäscherung des Tieres passiert im Tierkrematorium, die des Menschen im Humankrematorium.

Maximalbelegung pro Grabbreite: 

Grabplatz nur Urnen - zwei Humanurnen, eine bis vier Tierurnen

Grabplatz für eine Sargbestattung plus maximal eine Humanurne und eine bis vier Tierurnen

Nusse Gebühren pro Jahr 76 €

 


Rasensteingräber

Bei diesem Grabfeld kann eine Grabplatte gelegt werden und nach 25 Jahren verlängern. Schmücken und bepflanzen darf man die Grabstelle nicht. Es gibt ein Grabmal für das Gräberfeld, mit Platz zum Ablegen von Blumen, Gestecken etc. Pflichten gibt es keine.

Maximalbelegung pro Grabbreite: 1  Urne, Gebühren pro Jahr 44 €

Nusse Maximalbelegung pro Grabbreite: 1  Sarg, Gebühren pro Jahr 44 €

 


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Reihengräber

Diese Gräber für Särge und Urnen haben ein volles Maß (Sarglänge), allerdings kann immer nur anlässlich einer Bestattung das Nutzungsrecht für jeweils eine Grabbreite erworben werden. Die genaue Lage des Grabplatzes ist nicht frei wählbar, sondern die Gräber werden der Reihe nach angelegt. Die Nutzungsrechte für Reihengräber können nicht verlängert werden.

Auch diese Grabflächen gibt es mit kleiner und großer Pflanzfläche. Diese können Sie individuell bepflanzen und mit einem stehenden oder liegenden Grabmal/Grabstein versehen, oder die Grabstelle ganz ohne Grabstein oder Bepflanzung lassen. Zu den Pflichten gehört es, den Grabplatz sauber und unkrautfrei zu halten und evtl. Rasen zu mähen. Grabmale müssen fest stehen. Wer seine Grabstelle mit Kies abdeckt oder mit Natursteinen u.ä. eingrenzt, muss diese Materialien wieder entfernen, wenn die Grabrechte abgelaufen sind.

Nusse Gebühren pro Jahr 

  1. für Särge bis 1,20 m - 21 €
  2. für Särge über 1,20 m oder Urnen - 44 € 
  3. für Särge über 1,20 m oder Urnen in Rasenlage - 60 €

     

 


Anonyme Grabstätten

Bei dieser Grabstättenart bleibt die Stelle des Grabplatzes anonym. Es kann eine Trauerfeier vorher in der Kapelle stattfinden, aber die Beisetzung der Urne selbst findet ohne Feier und ohne Angehörige statt, die auch nicht erfahren, an welcher Stelle der Fläche die Urne bestattet ist. Ein Grabschmuck ist nicht möglich. Eine weitere Grabpflege von Seiten der Angehörigen ist nicht nötig, da der Friedhof  durch regelmäßiges Mähen der Rasenfläche für ein gepflegtes Aussehen sorgt.

Gebühren pro Jahr 44 €

 


Vorzeitige Aufhebung einer Grabstelle


Wer vor Ablauf der Ruhefrist die Pflanzfläche einer Grabstätte aufhebt oder aufheben lässt, hat trotzdem bis zum Ende der Ruhezeit für eine saubere Grabstelle zu sorgen (unkrautfrei halten und Rasen mähen). Das gilt klarer weise nur für Reihengräber und Wahlgräber, denn die anderen Grabarten sind ja so gestaltet, dass es solche Pflichten gar nicht erst gibt. Der Friedhof kann auf Wunsch das Rasenmähen übernehmen - aber nicht kostenlos, denn das muss von Hand gemacht werden, weil die großen Maschinen nicht in kleine Ecken kommen.